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DIMDIZustAnO
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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung – DIMDIZustAnO
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III.
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Diese Anordnung ist mit Wirkung vom 1. Januar 2008 anzuwenden.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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