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Verordnung zur Bestimmung der Zuständigen Stelle für den Betrieb des Digitalfunk BOS des Bundes – DBBZStV

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Zuständige Stelle des Bundes für den Betrieb des Digitalfunk BOS im Sinne des § 2a Absatz 2 BDBOS-Gesetz ist das Bundespolizeipräsidium.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25