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DBBATZV
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Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bank AG – DBBATZV
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§ 3 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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