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Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bank AG – DBBATZV

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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25