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Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen – DBAG MAN

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1Dem in Berlin am 2. März 2009 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen wird zugestimmt.
2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25