DBAG MAN
Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen – DBAG MAN
Zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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Art 1
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Art 2
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Art 3
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Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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