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Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Mai 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften – DBAbkG Jersey 2015

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1Dem in London am 7. Mai 2015 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften wird zugestimmt.
2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25