Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Mai 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften – DBAbkG Jersey 2015

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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