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Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Rechts nach G131 auf das Bundesverwaltungsamt – BVwAZustG131AnO

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Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25