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Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes – BVwAG

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Das Bundesverwaltungsamt ist zuständig für die Versorgung der früheren Bediensteten jüdischer Gemeinden oder öffentlicher Einrichtungen und ihrer Hinterbliebenen nach § 31d des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes in der Fassung vom 23. Dezember 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 820, 822).

Zuletzt geändert durch Art. 39 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25