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Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Disziplinarrechts auf das Bundesverwaltungsamt – BVwADisRZustAnO

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Ich behalte mir außerdem vor, in Einzelfällen die Befugnisse in jeder Lage des Verfahrens wieder an mich zu ziehen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25