1Mit der Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz geht sein Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten auf die Bundesrepublik Deutschland über.
2Die in seinem Dienst stehenden Beamten werden kraft dieses Gesetzes in den Dienst des Bundes übernommen.
3Der Bund kommt für die Versorgungsbezüge seiner Versorgungsempfänger auf.