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Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz – BVSAuflG

(+++ Textnachweis ab: 4. 4.1997 +++)


Das G wurde als Artikel 2 des G v. 25.3.1997 I 726 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Es ist gem. Art. 7 Abs. 1 G v. 25.3.1997 I 726 (ZSNeuOG) am 4.4.1997 in Kraft getreten.

Der Bundesverband für den Selbstschutz wird mit Wirkung vom 1. Januar 1997 aufgelöst.

1Mit der Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz geht sein Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten auf die Bundesrepublik Deutschland über.
2Die in seinem Dienst stehenden Beamten werden kraft dieses Gesetzes in den Dienst des Bundes übernommen.
3Der Bund kommt für die Versorgungsbezüge seiner Versorgungsempfänger auf.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25