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Verordnung zur Durchführung einer Zusatzstatistik auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge über Leistungen nach § 27b des Bundesversorgungsgesetzes – BVG§27bV

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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25