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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes sowie bei Klagen des Dienstherrn in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten – BVABesZustAnO
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III. Inkrafttreten
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Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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