Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beihilfe und der Heilfürsorge – BTVBhHFZustAnO

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Die Verwaltung des Deutschen Bundestages behält sich vor, die Zuständigkeiten und Befugnisse nach den §§ 1 und 2 im Einzelfall abweichend zu regeln oder selbst wahrzunehmen.

Ersetzt V 2030-14-199 v. 13.8.2014 I 1472 (BTBeihZustAnO)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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