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Bekanntmachung über die Übernahme des Beschlusses des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages und der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten – BTGO1980Anl6Bek 2025

1Der Beschluss des Deutschen Bundestages betr.
2Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 25. März 2020 (BGBl. I S. 764), ist mit der Geschäftsordnung in der 1. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. März 2025 für die 21. Wahlperiode übernommen worden.

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3Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat am 5. Juni 2025 gemäß § 107 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Absatz 3 der Strafprozessordnung und § 382 Absatz 3 der Zivilprozessordnung sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Absatz 2, § 194 Absatz 4 des Strafgesetzbuches (ebenfalls Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 17. Februar 2022 (BGBl. I S. 307), für die 21. Wahlperiode beschlossen; Nummer 14 Buchstabe b Satz 1 wird wie folgt gefasst:

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4„Zur Vollstreckung der Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802g ZPO).”

Der Direktor beim Deutschen Bundestag

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25