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Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages – BTGO1980Anl1ABest

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1Eine Spende, die ein Mitglied des Deutschen Bundestages nachweislich an seine Partei weiterleitet, ist nicht anzeigepflichtig.
2Die Rechenschaftspflicht der Partei bleibt in diesem Fall unberührt.

Zuletzt geändert durch Bek. v. 23.10.2002 I 4208
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25