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Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten und weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 2001 – BSV 2001

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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25