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Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1994, zur Siebten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 1994 – BSV 1994

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(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 1992 beträgt 46.820 Deutsche Mark.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 1994 beträgt 51.877 Deutsche Mark.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25