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Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates – BRSekrHausO

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Diese Anordnung gilt für alle Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke, die dem Bundesrat zur Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben dienen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25