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Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten – BPrDGrUnifAnO

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Die Soldatinnen und Soldaten tragen

1.
die Anzugarten nach § 3,
2.
die allgemeinen Kennzeichen nach § 4,
3.
die Dienstgradabzeichen nach § 5.

Ersetzt Anordnung 51-1-8 v. 14.7.1978 I 1067 (BPräsUnifAnO)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25