BPräsErnAnO 2004
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Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes – BPräsErnAnO 2004
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Art 4
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Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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