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Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass der Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei – BPolDKlZustAnO

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1Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums des Innern vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2511), die durch die Anordnung vom 23. September 2007 (BGBl. I S. 2314) geändert worden ist, außer Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25