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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften – BPAWidAnO

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1Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
2Sie ist nicht anzuwenden auf Widersprüche bzw.
3Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt bzw. erhoben worden sind.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25