print

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr – BOKraft

arrow_left arrow_right

Der Betrieb des Unternehmens sowie die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge müssen den besonderen Anforderungen genügen, die sich aus dem Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ergeben.

Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 16.4.2021 I 822
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25