BMLEHStruBVfPAktV
print
Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat – BMLEHStruBVfPAktV
arrow_left
§ 3 Inkrafttreten
anchor
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26
Impressum
Datenschutzerklärung