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BMJ-Maßgabenbereinigungsgesetz – BMJMaßgabenBerG

Gesetz über die Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Das G tritt gem. Art. 210 Abs. 3 G v. 19.4.2006 I 866 am Tag nach der Verkündung der Bekanntmachung nach seinem § 2 außer Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26