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Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten bei den obersten Gerichten des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz – BMJGerErnAnO

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Diese Anordnung tritt am ersten Tag des ersten auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Kalendermonats in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25