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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz – BMJErnAnO

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Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I bezeichneten Beamten vor.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25