1Diese Anordnung ist ab dem Tag nach der Verkündung anzuwenden.
2Von diesem Zeitpunkt an ist die Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 26. Juni 2009 (BGBl. I S. 2051) nicht mehr anzuwenden.