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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – BMinUWidAnO 2004

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Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen dem Bundesamt für Finanzen die Vertretung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei Klagen, soweit es nach dieser Anordnung zur Entscheidung über Widersprüche zuständig ist.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25