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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchs- und Einspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Gesundheit in Angelegenheiten der Besoldung, des Tarifentgelts und des Kindergeldes – BMinGZustAnO
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III.
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Diese Anordnung ist mit Wirkung vom 1. August 2005 anzuwenden.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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