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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung und nach den Beihilfevorschriften des Bundes – BMinGSZustAnO

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1Nach § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes wird dem Bundesverwaltungsamt die Vertretung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung und nach den Beihilfevorschriften des Bundes übertragen.
2Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung behält sich vor, im Einzelfall die Prozessvertretung selbst wahrzunehmen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25