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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes – BMinBFBeihZustAnO 2010

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Diese Anordnung ist mit Wirkung vom 1. November 2010 anzuwenden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25