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Verordnung zur Bestimmung von Inhalt, Form und Verfahren von Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem Verwaltungsportal zur Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen – BMeldDigiV

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Diese Verordnung bestimmt die zu übermittelnden Daten, die zur Erbringung von elektronischen Verwaltungsleistungen nach dem Bundesmeldegesetz erforderlich sind, sowie ihre Form und das Nähere über das Verfahren bei Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem Verwaltungsportal nach § 2 Absatz 2 des Onlinezugangsgesetzes.

Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 22.1.2025 I Nr. 23
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25