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BMASBGebV
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Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich – BMASBGebV
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§ 5 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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