print

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich – BMASBGebV

arrow_left arrow_right

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25