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Organisationserlass der Bundeskanzlerin – BKOrgErl 2013

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1Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeiten übertragen für

1.
TK-Wirtschaft, Breitbandstrategie,
2.
Telekommunikationsrecht
einschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über die Bundesnetzagentur.
2Die Aufsicht über die Bundesnetzagentur im Übrigen verbleibt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


3Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26