1Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeiten übertragen für
2
3Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.