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Organisationserlass der Bundeskanzlerin – BKOrgErl 2013

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1Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeiten übertragen für

1.
TK-Wirtschaft, Breitbandstrategie,
2.
Telekommunikationsrecht
einschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über die Bundesnetzagentur.
2Die Aufsicht über die Bundesnetzagentur im Übrigen verbleibt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

2
3Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25