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Organisationserlass der Bundeskanzlerin – BKOrgErl 2013

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1Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik übertragen.
2Der Verbraucherschutz im Bereich Ernährung und Lebensmittel verbleibt im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

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3Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25