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Organisationserlass des Bundeskanzlers – BKOrgErl 2002

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1Die federführende Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Gentechnik wird vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft übertragen, damit auch die federführende Zuständigkeit für das Gentechnikgesetz.
2Davon unberührt bleibt die Zuständigkeit für medizinische Fragen, insbesondere das Arzneimittelwesen.

Geändert durch Ziff. III Nr. 1 d. Organisationserlasses v. 22.11.2005 I 3797
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25