print

Organisationserlass des Bundeskanzlers – BKOrgErl 2002

arrow_left arrow_right

1.
1Mit der Übertragung von Zuständigkeiten aus dem bisherigen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird das bisherige Bundesministerium für Gesundheit zu einem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung umgebildet.
2.

2Dazu werden ihm aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung folgende Zuständigkeiten übertragen:
a)

3Sozialversicherung, Sozialgesetzbuch, Kriegsopferversorgung und sonstiges soziales Entschädigungsrecht, Versorgungsmedizin; in Fragen der Sozialversicherung besonderer Personengruppen, insbesondere geringfügig Beschäftigter und Scheinselbständiger, ist Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herzustellen;
b)
Prävention, Rehabilitation, Behindertenpolitik; Sozialhilfe (soweit nicht in Ziffer I Nr. 3 anders geregelt).

4Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
3.

5Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten und der Bundesbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen werden dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zugeordnet.

Geändert durch Ziff. III Nr. 1 d. Organisationserlasses v. 22.11.2005 I 3797
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26