- a)
3Unterrichtung des Bundespräsidenten und der Bundesregierung über die weltweite Nachrichtenlage.
- b)
4Erforschung und Darstellung der öffentlichen Meinung als Entscheidungshilfe für die politische Arbeit der Bundesregierung.
- c)
5Unterrichtung der Bürger und der Medien über die Politik der Bundesregierung durch Darlegung und Erläuterung der Tätigkeit, der Vorhaben und der Ziele der Bundesregierung mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit; dies gilt für Gegendarstellungen auch dann, wenn zugleich die Öffentlichkeitsarbeit von Bundesministerien berührt ist.
- d)
6Vertretung der Bundesregierung auf den Pressekonferenzen.
- e)
7Politische Information des Auslands im Zusammenwirken mit dem Auswärtigen Amt.
- f)
8Koordinierung der ressortübergreifenden Öffentlichkeitsarbeit des Amtes und der ressortbezogenen Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien bei Maßnahmen, die Angelegenheiten von allgemeinpolitischer Bedeutung betreffen.