Bek. v. 18.1.1977 I 128
1Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit werden dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeiten für folgende Bereiche übertragen:
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- Krankenhäuser sowie Technik in Medizin und Krankenhaus,
- Gebührenrecht für Ärzte und übrige Gesundheitsberufe,
- medizinische Rehabilitation.
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Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.