- 1.
die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 8 und 12 bis 20 genannten Daten,
- 2.
weitere Angaben, die zur Identifizierung geeignet sind wie die in § 1 Absatz 2 genannten Daten, Blutgruppe, Zahnschemata, Bekleidung,
- 3.
Angaben zum Vorhandensein von Daten der in § 5 genannten Art,
- 4.
die in § 5 Absatz 5 genannten Daten,
- 5.
die in § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 15 genannten Daten,
- 6.
Angaben zum Ereignis wie Datum, Ort, Umstände und Motiv des Verschwindens, zuständige Polizeidienststelle sowie
- 7.
Angaben zum Sterbefall wie Todesart und Zeitpunkt.