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Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse – BiomasseV

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Diese Verordnung regelt für den Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind.

Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 13.10.2016 I 2258
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25