1Barkassen, die den Vorschriften des Kapitels 5 nicht entsprechen, müssen den in nachstehender Tabelle aufgeführten Übergangsbestimmungen angepasst werden.
2In der Tabelle bedeuten
| §§ und Nummer | Inhalt | Frist oder Bemerkungen |
|---|---|---|
| 5.01 Nr. 1 | Allgemeines | E.U. |
| 5.03 | Stabilität | E.U. |
| 5.08 Nr. 3 | automatisierter externer Defibrillator | E.U., spätestens bei Erneuerung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach dem 01.01.2024 |