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Nationale Sonderbestimmungen – BinSchUO2018Anh II

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Bei einer Personenbarkasse ist für die Berechnung des Freibordes, für die Überprüfung des Sicherheitsabstandes und für die Festsetzung der Ebene der größten Einsenkung Artikel 19.04 ES-TRIN in Verbindung mit Anhang III § 1.02 Nummer 1 Buchstabe a, §§ 7.03 und 10.05 in Abhängigkeit von der zu befahrenden Wasserstraße sinngemäß anzuwenden.

Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 15 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25