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Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve – BGSResOffBPräsErnAnO

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Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erläßt der Bundesminister des Innern.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25