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BGBABest 1898
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Bekanntmachung betreffend Ausführungsbestimmungen zu den §§ 980, 981, 983 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGBABest 1898
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Auf Grund der
§§ 982
,
983
des Bürgerlichen Gesetzbuchs
hat der Bundesrat folgende
Vorschriften über die in Fundsachen usw. von
Reichsbehörden
und
Reichsanstalten
zu erlassenden Bekanntmachungen
beschlossen:
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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