BfEZustAnO
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Besoldungs-, Beihilfe- und Unfallfürsorgeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung – BfEZustAnO
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§ 5 Inkrafttreten
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Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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