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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Besoldungs-, Beihilfe- und Unfallfürsorgeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung – BfEZustAnO

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1Die Bearbeitung folgender Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung wird dem Bundesverwaltungsamt übertragen:
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1.
Besoldungsangelegenheiten,
2.
Beihilfe,
3.
Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz,
4.
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach § 76 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25